Besonders für ältere oder immobile Patienten ist die Durchführung der physiotherapeutischen Behandlung im Rahmen eines Hausbesuches möglich.
Im Mittelpunkt der Therapie steht hierbei die Erhaltung der Beweglichkeit, Kraft, Gangsicherheit und Selbstständigkeit im alltäglichen Leben, sowie die Rehabilitation nach Unfällen oder Operationen.
Sie benötigen hierzu von Ihrem zuweisenden Arzt einen Verordnungsschein für: 10x Heilgymnastik a 45 min mit dem Zusatzvermerk „Hausbesuch erbeten".
Versicherte der WGKK benötigen einen Verordnungsschein für: 10x Heilgymnastik a 45 min+ 10x Heilmassage a 15 min mit dem Zusatzvermerk „Hausbesuch erbeten". Diese Verordnung reichen Sie bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse zur chefärztlichen Bewilligung ein und somit wird Ihnen ein Teil der Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse zurückerstattet.
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen einen Hausbesuch nur Personen genehmigen, die aufgrund einer Mobilitätseinschränkung keine Möglichkeit zum regelmäßigen Besuch einer Physiotherapiepraxis haben.
Hausbesuche sind in folgenden Bezirken möglich:
Aufgrund des erhöhten Zeit- und Fahrtaufwandes bitte ich Sie, Termine für Hausbesuche ausschließlich telefonisch mit mir zu vereinbaren.