- Verordnung - Physiotherapie

Verordnung

Um mit Ihrer physiotherapeutischen Behandlung beginnen zu können, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Allgemeinmediziner oder Facharzt, z.B. für 10x Heilgymnastik a 45 min und 10x Massage a 15 min (selbstverständlich obliegt es Ihrem behandelten Arzt, was genau verordnet wird).

Bitte lassen Sie Ihre Verordnung VOR Therapiebeginn chefärztlich bewilligen, um einen Teil der Behandlungskosten (zwischen 30 und 70 %) von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen. Dies ist per Mail, Fax, Post oder persönlich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse möglich.